Unser Corona-Testservice
im Überblick
Antigen Test
Option 1
Mit einem Antigen-Schnelltest können Proteine des Virus aus dem Nasenrachenraum nachgewiesen werden. Das Ergebnis liegt in 15-30 Minuten vor.
Im Falle eines positiven Ergebnisses, sind Sie verpflichtet, umgehend einen PCR-Test durchzuführen. Liegen Symptome einer COVID-19-Infektion, ist keine Terminvergabe möglich.
PCR Test
Option 2
Der PCR-Test hat eine hohe Sensivität und Spezifität. Er gilt deshalb weltweit als Gold-Standard unter den Corona-Tests. Dieser Test wird im qualifizierten Labor ausgewertet und damit können Sie einen positiven Antigentest absichern und internationale Reisebestimmungen erfüllen.
Das Ergebnis liegt in 24-48 Stunden vor.
Mobiler Test
Option 3
Gerne führen wir bei Ihnen den PoC-Antigentest auch vor Ort durch. Unser Team testet Ihre Mitarbeiter in Ihren Arbeitsräumen oder zu Hause.
Durch unseres Buchungssystem können wir in kürzester Zeit mehrere Mitarbeiter unkompliziert testen, ohne den bestehenden Betrieb zu stören. Die Ansteckungsgefahr wird dadurch stark reduziert.
Kostenloser Corona-Test:
schnell, sicher und bequem zum Zertifikat
Wunschtermin online reservieren
Sie können über unser Buchungssystem bequem einen Termin reservieren.- kostenlos
- unkompliziert
- QR-Code per E-Mail
- Komfortanmeldung mit Code
- Vor-Ort-Termin mit Code
- Für Selbstzahler 18,50 €
Kontaktloser Check-in durch QR-Code
Wir übermittelten Ihnen per E-Mail einen QR-Code zum Vorlegen bei Ihrer Ankunft
Keine Wartezeiten dank Terminreservierung
Der kostenlose Antigen-Schnelltest für Bürger erfolgt direkt nach Ihrer Ankunft.Durchführung von
geschultem Personal
Testergebnis als digitales
Zertifikat per E-Mail
Kommunikation per E-Mail,
keine App notwendig
Ihre Vorteile bei allen Schritten
Termin vereinbaren
Schritt 1
- Wunschtermin für kostenlosen Corona-Test online reservieren
- kurzfristige Termine
- QR-Code per E-Mail
Abstrich Abnehmen
Schritt 2
- zugelassen vom BfArM und PEI - Paul Ehrlich Institut
- Keine Wartezeiten, schnelle Abstrichabnahme
- Durchführung von geschultem Personal
Befund abrufen
Schritt 3
- Ergebnis in wenigen Minuten
- Digitales Zertifikat per E-Mail
- Keine App notwendig
Für wen ist der Bürgertest kostenlos?
Die kostenfreie und kostenreduzierte Bürger-Testungen sind ab dem 30. Juni 2022 nur noch eingeschränkt möglich.
Der Bürgertest ist für folgende Personen kostenlos:
• Personen unter 5 Jahren,
• Haushaltsangehörige von Infizierten,
• Pflegepersonen im Sinne des § 19 Satz 1 des SGB XI,
• Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX beschäftigt sind,
• Personen, die in Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, stationären Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder für ambulante Operationen behandelt, betreut, gepflegt oder untergebracht werden und deren Besuchende,
• Personen, die aufgrund einer Kontraindikation nicht geimpft werden können sowie in einem dreimonatigen Zeitraum nach Ende der Kontraindikation,
• Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Corona-Impfstoffen teilnehmen, sowie in einem dreimonatigen Zeitraum danach,
• zur Beendigung der Absonderung bei einer nachgewiesenen Infektion.
• Bei allen Punkten handelt es sich um Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
Wer muss eine Eigenbeteiligung von 3 Euro bezahlen ?
Manche Personengruppen haben Anspruch auf eine kostenreduzierte Bürgertestung. Folgende Personen müssen direkt bei der Testung an der Teststelle einen Eigenanteil von 3 Euro zahlen:
• Personen, die Veranstaltungen in Innenräumen besuchen werden
• Personen, die mit Personen ab 60 Jahren oder mit dem Risiko eines schweren Verlaufes aufgrund von Vorerkrankungen oder Behinderungen in Kontakt treten werden,
• Personen, die eine Warnmeldung in der Corona-Warn-App erhalten haben.
• Bei allen Punkten handelt es sich um Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
So weisen Sie nach, dass Sie Anspruch auf eine kostenlose oder kostenreduzierte Bürgertestung haben:
Wenn Sie sich eine kostenlose oder kostenreduzierte Bürger-Testung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie sich gegenüber der testenden Stelle ausweisen und einen Nachweis über die Anspruchsberechtigung erbringen.
In Hessen können Sie das Formblatt „Erklärung über die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Bürgertestung“ ausfüllen und als Nachweis nach §§ 4a, 6 Abs. 3 Nr. 4 und 5 TestV verwenden.
Dieses Formblatt finden Sie hier:
So weisen Sie nach, dass Sie Anspruch auf eine kostenfreie PCR-Testung haben:
Liegt ein positiver Schnell- oder Selbsttest vor, haben Sie Anspruch auf eine kostenfreie PCR-Testung.
In Hessen können Sie für diese kostenfreie PCR-Testung das Formblatt „Erklärung über das Vorliegen eines positiven Antigen-Test zur Eigenanwendung ausfüllen und als Nachweis für eine Bestätigungsdiagnostik nach § 4b Satz 2 TestV (Stand 26.07.2022) verwenden.
Dieses Formblatt finden Sie hier:
Ablauf vor Ort
Termin bereits gebucht? Bitte 30 Minuten vor dem Test nichts mehr Trinken, Essen oder Rauchen!
Halten Sie am Eingang Ihren Lichtbildausweis und Ihr gültiges Ticket zum Scannen bereit. Wenn Sie Selbstzahler sind, können Sie die Testgebühr kontaktlos per EC-Karte bezahlen.
In unseren Testzentren herrscht während des ganzen Testablaufs ein Einbahnstraßensystem unter Einhaltung aller Hygienevorschriften. Gehen Sie zur Entnahme des Nasen- oder Rachenabstrichs in eine Testkabine. Unser geschultes Personal entnimmt Ihnen unter ärztlicher Aufsicht die Probe.
Direkt im Anschluss verlassen Sie das Testzentrum und erhalten Ihr Testergebnis in 15-30 Minuten per E-Mail.
Ergebnismitteilung
Das Ergebnis für Ihren kostenlosen Corona-Test liegt in 15-30 Minuten vor. Sie erhalten an die von Ihnen bei der Anmeldung angegebenen E-Mail Adresse eine Mitteilung, dass das Ergebnis feststeht.
In dieser E-Mail erhalten Sie ein verschlüsseltes PDF Dokument, das Sie mit dem bei der Terminregistrierung angegebenen Geburtsdatum entschlüsseln können.
Im Falle eines positiven Ergebnisses sind wir verpflichtet, das Ergebnis dem örtlichen Gesundheitsamt mitzuteilen.
Sie sind verpflichtet, umgehend einen PCR-Test durchzuführen und sich in häusliche Quarantäne zu begeben.
Auch ein negatives Testergebnis stellt nur eine Momentaufnahme dar und entbindet nicht von Hygiene- und Schutzmaßnahmen (AHA-Formel). Ein Schnelltest senkt jedoch das Risiko , dass man ohne Corona-Symptome unwissentlich andere infiziert.
Aktuell verwenden wir die Tests der Firmen Roche & Beier.
Diese sind gelistet durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), PEI – Paul Ehrlich Institut als Antigen-Tests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2.
Prinzipiell ist sowohl ein nasopharyngealer (Nase) als auch oropharyngealer (Mund) Abstrich möglich. Hierbei bevorzugen wir den nasopharyngealen Abstrich (über die Nase), da hierdurch das Risiko minimiert wird, dass Proteasen im Speichel das Testergebnis stören. Unser Personal wurde dennoch für beide Abstrichentnahme-Techniken geschult und kann somit auch auf Besonderheiten (z.B. sehr enge Nase oder starker Würgereiz) eingehen und das jeweils individuell sinnvollere Testverfahren durchführen.
In der nationalen Teststrategie wird festgelegt, wer mit welchem Test getestet werden soll (siehe www.rki.de).
Wir führen Schnelltests daher ausschließlich bei asymptomatischen Personen durch. Bei der Online-Anmeldung werden Sie befragt, ob typische Symptome einer COVID-19 Infektion vorliegen (z.B. Fieber, trockener Husten und Atemnot).
Sollten diese Symptome vorliegen ist leider keine Terminvergabe möglich. In diesem Fall wenden Sie sich bitte telefonisch an ihre Hausärztin/ihren Hausarzt oder den ärztlichen Notfalldienst.
Zu Beginn der Testung wird zusätzlich kontaktlos Fieber gemessen.