Häufig gestellte Fragen

Nach dem vollständigen Ausfüllen und Absenden des nachfolgenden Formulars erhalten Sie an die angegebene E-Mail-Adresse eine Nachricht mit Ihrem Buchungscode zur Vorlage in unserem Testcenter.

Ja. Mit der Funktion „Schnell-Registrierung“, die sich vor allem an Personen richtet, die sich regelmäßig testen lassen (müssen), gibt es die Möglichkeit, sich innerhalb der nächsten 7 Tage erneut für einen Testtermin anzumelden, ohne die gesamten persönlichen Daten erneut eingeben zu müssen. Dafür müssen Sie die Kontrollbox aktivieren und der verlängerten Datenspeicherung zustimmen.

Infizierte Menschen, die gar keine Symptome zeigen, können ansteckend für andere Menschen sein. Antigen-Schnelltests sprechen Menschen an, die gar keine Beschwerden wie Husten, Fieber, Atemnot oder sonstige Erkältungssymptome haben. Der kostenlose Schnelltest dauert nur 15 Minuten und ist in vielen Fällen genauso anerkannt wie PCR-Tests.

Aktuell verwenden wir die Tests der Firmen Roche & Beier.

Diese sind gelistet durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (bfarm) als Antigen-Tests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2.

 

Prinzipiell ist sowohl ein nasopharyngealer (Nase) als auch oropharyngealer (Mund) Abstrich möglich. Hierbei bevorzugen wir den nasopharyngealen Abstrich (über die Nase), da hierdurch das Risiko minimiert wird, dass Proteasen im Speichel das Testergebnis stören.

Unser Personal wurde dennoch für beide Abstrichentnahme-Techniken geschult und kann somit auch auf Besonderheiten (z.B. sehr enge Nase oder starker Würgereiz) eingehen und das jeweils individuell sinnvollere Testverfahren durchführen.

In der nationalen Teststrategie wird festgelegt, wer mit welchem Test getestet werden soll (siehe www.rki.de).

Wir führen Schnelltests daher ausschließlich bei asymptomatischen Personen durch. Bei der Online-Anmeldung werden Sie befragt, ob typische Symptome einer COVID-19 Infektion vorliegen (z.B. Fieber, trockener Husten und Atemnot).

Sollten diese Symptome vorliegen ist leider keine Terminvergabe möglich. In diesem Fall wenden Sie sich bitte telefonisch an ihre Hausärztin/ihren Hausarzt oder den ärztlichen Notfalldienst.

Zu Beginn der Testung wird zusätzlich kontaktlos Fieber gemessen.

Der kostenlose Corona Test auf Basis der Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundes ist in Abhängigkeit der Testkapazitäten verfügbar für:

  • Bürgertestung (mindestens) 1x wöchentlich für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Mitarbeiter von nichtärztlichen Praxen oder Einrichtungen wie z.B. Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten, Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie o.Ä. (Testung wöchentlich möglich).
  • Kontaktpersonen mit Erstkontakt nach Aufforderung durch das Gesundheitsamt.
  • Personen, die über die Corona-Warn-App eine Warnmeldung „Erhöhtes Risiko“ erhalten haben.
  • Schüler mit Schulkontakt zu positiv gestesteten Schülern, sog. „Clusterschüler“
  • Haushaltsangehörige von SARS-CoV-2-Infizierten

Wortlaut der Verordnung als PDF

Sie müssen zum kostenlosen Bürgertest Ihren gültigen Personalausweis oder

Pass mitbringen. Legen Sie bitte bei der Anmeldung vor Ort den bei der Buchung übermittelten QR-Code vor.

Sie sollten sich dann testen lassen, wenn Sie Haushaltsangehörige von Infizierten sind, in Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, stationären Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder für ambulante Operationen behandelt, betreut, gepflegt oder untergebracht werden oder solche Personen besuchen.

Eine Testung ist auch erforderlich, wenn Sie Veranstaltungen in Innenräumen besuchen, mit Personen in Kontakt kommen, die 60 oder über 60 Jahre alt sind. Auch beim Kontakt zu Personen, die Vorerkrankungen oder Behinderungen haben, ist eine Testung erforderlich.

Darüber hinaus brauchen Sie einen Schnelltest, wenn Sie eine Warnmeldung in der Corona-Warn-App erhalten haben.

Es kann jedoch vorkommen, dass die Testverordnung geändert wird, so dass weniger oder mehrere Fälle einen Bürgertest erforderlich machen können. Es lohnt sich daher, immer auf dem Laufenden zu bleiben. Wer Symptome hat, sollte sich bei einem Arzt oder einer Ärztin testen lassen.

Das Antigen-Schnelltest-Ergebnis  liegt in 15-30 Minuten vor. Sie erhalten an die von Ihnen bei der Anmeldung angegebenen E-Mail Adresse eine Mitteilung, dass das Ergebnis fest steht.

In dieser E-Mail erhalten Sie ein verschlüsseltes PDF Dokument, das Sie mit dem bei der Terminregistrierung angegebenen Geburtsdatum entschlüsseln können.

Covid-19 ist nach §15 Infektionsschutzgesetz eine meldepflichtige Erkrankung. Im Falle eines positiven  Antigen-Schnelltest-Ergebnisses sind wir daher verpflichtet, das Ergebnis dem örtlichen Gesundheitsamt mitzuteilen. Sie müssen sich nach einem solchen Ergebnis zu Hause isolieren und mit Ihrem Arzt einen Termin für PCR-Untersuchung vereinbaren.

Ein Schnelltest senkt das Risiko, dass man ohne Corona-Symptome unwissentlich andere infiziert. Ein solches Terstergebnis stellt aber nur eine Momentaufnahme dar und entbindet nicht von Hygiene- und Schutzmaßnahmen (AHA-Formel).

Bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet nach Deutschland sollten Sie sich über die aktuellen gesetzlichen Regelungen in Deutschland informieren. Sie können die notwendigen Informationen auf der Website des Auswärtigen Amts finden.

Der Antigen-Schnelltest funktioniert wie der Schwangerschaftstest und hat die Aufgabe, die Proteinstrukturen aus der Hülle des SARS-CoV-2 Virus  nachzuweisen. Für diesen Nachweis wird eine Probe von einem Nasen-Rachen-Abstrich auf einen Teststreifen gegeben. Ist das Virus in der Probe enthalten, reagieren diese Proteinstrukturen mit dem Teststreifen. Erscheinen auf dem Teststreifen zwei Striche, ist man mit dem SARS-CoV-2 Virus infiziert.

Die Antigen-Schnelltests können unkompliziert in großer Stückzahl hergestellt werden und sie liefern die Ergebnisse innerhalb von 15 bis 30 Minuten deutlich schneller.  Personen mit corona-typischen Symptomen dürfen an diesem kostenlosen Corona-Test nicht teilnehmen.

Ein PCR-Test ist sinnvoll für Menschen, die diese Symptome oder Kontaktpersonen der Kategorie I haben, ins Ausland reisen oder operiert werden müssen. Der PCR-Test hat eine hohe Sensivität und Spezifität. Bei diesem Corona-Test wird das virale Erbgut durch einen molekularen Test in einem qualifizierten Labor durchgeführt und ausgewertet. Er gilt deshalb weltweit als Gold-Standard unter den Corona-Tests. Damit können Sie einen positiven Antigentest absichern und internationale Reisebestimmungen erfüllen. Das Ergebnis liegt in 24-48 Stunden vor.